Während sich Revisionisten wie Thomas Haemmerli den Kopf darüber zerbrechen, ob man ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man den Gegenvorschlag annimmt (natürlich muss man ein schlechtes Gewissen haben), ist mir etwas Interessantes aufgefallen. In den 70er Jahren galt die Schweiz unter Künstlern als Hort der Freiheit. Vor allem Künstler, die bewusstseinserweiternden Substanzen nicht ablehnend gegenüber standen, schätzten die liberale Haltung der Schweizer Behörden. So sagte der geniale Gitarrist Keith Richards:
«By 1972, about the only country that I was allowed to exist in was Switzerland, which was damn boring for me, at least for the first year, because I didn't like to ski... Nine countries kicked me out, thank you very much, so it was a matter of how to keep this thing together...»
Offenbar war damals wegen der internationalen Jagd auf Rolling-Stones-Mitglieder das Fortbestehen der Gruppe gefährdet.
Nun enthält der Gegenvorschlag eine Bestimmung, die einem Keith Richards zum Verhängnis werden könnte: er sieht nämlich die Ausschaffung wegen eines «schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz» vor (also auch schwere Fälle von Besitz, Anbau, Aufforderung zum Konsum usw). Ironischerweise ist der Gegenvorschlag in diesem Punkt schärfer formuliert als die Initiative, die nur den Drogenhandel als Ausschaffungsgrund vorsieht. Ein Grund mehr, um auch den Gegenvorschlag abzulehnen.
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